Der Bundesrat hat Ende der Woche den Autofahrern die Möglichkeit eröffnet, nach einigen Stunden Theorie und Praxis aufs Leichtkraftrad und den Leichtkraftroller umzusteigen.


Wer die Fahrerlaubnis für die Klasse B hat, kann damit ohne zusätzliche Prüfung auch den A1-Führerschein bekommen, mit dem motorisierte Zweiräder mit bis zu 125 Kubikzentimetern an Hubraum und maximal 15 PS gefahren werden dürfen. Sie sind in der Regel um die 100 km/h und mehr schnell.

Voraussetzung für die Erlangung der zusätzlichen Fahrerlaubnis sind ein Mindestalter von 25 Jahren und mindestens fünf Jahre Pkw-Erfahrung. Wann die von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer initiierte Regelung für die sogenannten 125er genau in Kraft tritt, ist noch nicht ganz entschieden.

Die Vespa gibt es bereits seit 1948 mit 125 Kubikzentimetern (ddp images).
Die Vespa gibt es bereits seit 1948 mit 125 Kubikzentimetern (ddp images).

Es soll aber rechtzeitig zu Beginn der neuen Zweiradsaison erfolgen. Der entsprechende Führerschein trägt dann nach Auskunft des ADAC die Kennung B 196. Das Vorhaben war im Vorfeld jedoch vielfach auf Kritik gestoßen.

Der Industrieverband Motorrad (IVM) begrüßte die Entscheidung: „Damit eröffnet sich für viele Menschen in Deutschland die Möglichkeit, preis- und verbrauchsgünstige Mobilität zu nutzen, entweder als umweltfreundliche Verkehrsalternative im Großstadtverkehr oder als effiziente Individuallösung auf dem Land“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Eine Ausnahmeregelung für Autofahrer gibt es schon länger. Wer vor dem 1. Januar 1980 seinen Pkw-Führerschein gemacht hat, darf auch weiterhin ohne zusätzliche Fahrstunden aufs Leichtkraftrad.

Shots Magazin / © Fotos: ddpimages.com / Quelle: ampnet, jri

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Rubriken: Motor