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Jeder Autofahrer in Deutschland hat eine KFZ-Versicherung. Spätestens nach einer Beitragserhöhung oder einem Schadensfall fragen sich viele Versicherungs­nehmer, ob die gewählte Versicherung wirklich die passende ist.


Geht es nicht billiger und besser? Im Internet kann man auf Vergleichs­portalen nach dem passenden Tarif suchen. Doch die Sache hat einen Haken.

Die Onlineportale sind selten unabhängig und beziehen auch nicht immer sämtliche Anbieter in eine Kalkulation mit ein.

Beitragshöhe nicht immer das entscheidende Kriterium

Zudem ist die Beitragshöhe nicht immer das entscheidende Kriterium. Denn langfristig kann ein billiger Tarif unter Umständen dazu führen, dass Versicherungs­nehmer für bestimmte Leistungen selbst aufkommen müssen.

Das geht dann mehr ins Geld als ein etwas höherer Beitrag. Relevant sind auch die Zusatzleistungen eines Versicherers. Bei der KFZ-Versicherung der Nürnberger Versicherung etwa steht die Kundenkarte allen Versicherungsnehmern in Form eines digitalen Passes für die digitale Brieftasche – das sogenannte Wallet – zur Verfügung (siehe nuernberger.de).

Die Vorteile des digitalen Passes: Man hat seine Vertragsinfos stets zur Hand, kann im Schadensfall mit dem Unfallgegner alle relevanten Infos kontaktlos per QR-Code teilen und kann den Schaden bequem online melden.

Foto: In diesen Fällen kann man seine KFZ-Versicherung kündigen.

Auch erhält man Tipps zum Verhalten am Unfallort. Zudem ist es möglich, den Pass an Mitversicherte weiterzuleiten.

In diesen vier Fällen kann man seine PKW-Versicherung kündigen

1. Ablauf der Vertragszeit

In der Regel laufen KFZ-Verträge vom 1. Januar bis 31. Dezember. Da die Kündigungsfrist einen Monat beträgt, kann man jedes Jahr bis spätestens 30. November die Versicherung kündigen.

Achtung: Das Kündigungs­schreiben muss spätestens an diesem Tag bei der Versicherung eingegangen sein. Die Kündigungsfrist von einem Monat muss auch bei Verträgen eingehalten werden, die in der Laufzeit vom Kalenderjahr abweichen.

2. Fahrzeugwechsel

Wer sich während der Laufzeit der PKW-Versicherung für die Anschaffung eines anderen Fahrzeugs – egal ob neu oder gebraucht – entscheidet, kann ebenfalls seine Police kündigen.

3. Beitragserhöhung

Wenn der Versicherer den Tarif anhebt, kann man von seinem Sonder­kündi­gungsrecht Gebrauch machen und die Autoversicherung wechseln. Allerdings nur, wenn die Erhöhung nicht aufgrund einer Höherstufung in der Schaden­freiheitsklasse erfolgt ist.

4. Schadensfall

Auch im Schadensfall steht Versicherungsnehmern ein außerordentlicher Wechsel zu. Wer etwa mit der Schaden­abwicklung seines Versicherers unzufrieden ist oder eine Werkstattbindung nicht akzeptieren will, kann sich auf sein Sonderkündigungsrecht berufen.

Shots Magazin / © Fotos: AndrewLozovyi, de.depositphotos.com / Quelle: djd

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