Die Bunderegierung hat beschlossen, elektrische Dienstwagen steuerlich zu begünstigen. In den Jahren 2019 und 2020 soll bei batterie-elektrischen (BEV) oder PlugIn-Fahrzeugen (PHEV) nur noch der halbe Wagenwert zur Berechnung der Steuer angesetzt werden.


Heute muss jeder Dienstwagennutzer monatlich ein Prozent des Rechnungswerts seines Dienstwagens als Einkommen versteuern. Mit dieser Entscheidung setzt die Bundesregierung den Koalitionsvertrag zur Firmenwagenbesteuerung um.

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) sieht diese Maßnahme als guten Beitrag zum Markthochlauf der Elektromobilität in Deutschland. Firmenwagen machen – laut VDA – heute schon 44 Prozent aller Elektroauto-Neuzulassungen aus.

Dienstwagen: Neue Steuerregel für Elektroautos
Dienstwagen: Neue Steuerregel für Elektroautos

Die Gesetzesänderung werde gerade zu einer Zeit relevant, in der viele neue Modelle zur Verfügung stehen. Im ersten Halbjahr 2018 sind die Neuzulassungszahlen von BEV und PHEV um 51 Prozent auf rund 34.000 Einheiten gestiegen.

Der Marktanteil deutscher Konzernmarken stieg auf 66 Prozent (1. Halbjahr 2017: 61 Prozent).

Fotos: Auto-Medienportal.Net, Wuttke (1), Pixabay, CC0 Public Domain (1) / Quelle: ampnet, Sm

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