Wer eine Lkw-, Bus- oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragt oder verlängert, kann die vorgeschriebene Untersuchung des Sehvermögens seit dem 18. August 2026 auch in teilnehmenden Augenoptikbetrieben durchführen lassen.
Eine entsprechende Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung ist an diesem Tag in Deutschland in Kraft getreten.
Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) begrüßt die Neuregelung als zusätzliche Möglichkeit für Berufskraftfahrer und als Anerkennung der fachlichen Kompetenz der Augenoptik.
Neue Sehprüfung für Lkw- und Busfahrer
Die Neuregelung gilt für die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE und C1E für Lastkraftwagen sowie D, D1, DE und D1E für Busse. Auch bei der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann die vorgeschriebene Untersuchung künftig von entsprechend qualifizierten Augenoptikbetrieben durchgeführt werden.
Für die Beantragung oder Verlängerung dieser Fahrerlaubnisse müssen Fahrer gegenüber der zuständigen Behörde einen Nachweis über ihr Sehvermögen vorlegen.
Augenoptikbetriebe können nun unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen die erforderlichen Untersuchungen durchführen und die entsprechende Bescheinigung ausstellen.
Welche Sehtests beim Augenoptiker möglich sind
Die neue Regelung umfasst verschiedene für die Fahrtauglichkeit relevante Bereiche des Sehvermögens. Dazu gehören die Prüfung der zentralen Tagessehschärfe, des Farbensehens, des Kontrast- beziehungsweise Dämmerungssehens, des Gesichtsfelds und des Stereosehens.
Voraussetzung ist, dass der jeweilige Augenoptikbetrieb über die gesetzlich erforderlichen Fachkräfte, Geräte und betrieblichen Voraussetzungen verfügt.
Die Öffnung des Verfahrens für Augenoptiker bedeutet daher keine Absenkung der Anforderungen an die Untersuchung.

Mehr Anlaufstellen für Berufskraftfahrer
Durch die Einbeziehung von Augenoptikbetrieben soll das Angebot an Untersuchungsstellen erweitert werden. Für Lkw- und Busfahrer kann dies kürzere Wege und eine bessere Verfügbarkeit von Terminen ermöglichen.
Insbesondere für die Transport- und Personenverkehrsbranche könnten dadurch Untersuchungen leichter in den Arbeitsalltag integriert und Wartezeiten reduziert werden. Nach Einschätzung des Nationalen Normenkontrollrats könnten jährlich rund 125.000 Personen von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen.
Neben einer besseren Erreichbarkeit werden auch mögliche finanzielle Einsparungen als Vorteil der Neuregelung genannt.
ZVA sieht Anerkennung der Fachkompetenz
Der ZVA bewertet die Änderung zugleich als berufspolitischen Erfolg. Augenoptiker und Optometristen verfügen nach Angaben des Verbands über umfangreiche Kompetenzen bei der Prüfung des Sehvermögens und sind mit ihren Betrieben flächendeckend und wohnortnah erreichbar.
„Für Lkw- und Busfahrer wird es künftig deutlich mehr Möglichkeiten geben, die vorgeschriebene Sehüberprüfung wohnortnah und ohne unnötige Wartezeiten durchführen zu lassen“, erklärt ZVA-Präsident Kai Jaeger.
Zugleich sei die Neuregelung ein wichtiger Schritt für die Augenoptik, weil der Gesetzgeber damit die fachliche Kompetenz der Branche für qualitätsgesicherte und verkehrssicherheitsrelevante Untersuchungen ausdrücklich anerkenne.
Änderung seit 18. August 2026 in Kraft
Der ZVA hatte sich im politischen Verfahren für die Einbeziehung der Augenoptik eingesetzt. Der Bundesrat stimmte der entsprechenden Verordnung am 10. Juli 2026 zu.
Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 17. August 2026 traten die für die Augenoptik relevanten Änderungen am 18. August 2026 in Kraft.
Damit können geeignete Augenoptikbetriebe ab sofort eine zusätzliche Anlaufstelle für die vorgeschriebene Sehprüfung von Lkw-, Bus- und bestimmten Fahrgastbeförderungs-Fahrerlaubnissen sein.
Sierks Media / Shots Magazin / © Fotos: AllaSerebrina (1), bernardbodo (1), de.depositphotos.com
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