In Autos installierte Alkohol-Wegfahrsperren  – also Alkohol-Interlocks – verhindern mit Hilfe eines Atemtests, dass alkoholisierte Personen ein Fahrzeug starten können. Eine breite Mehrheit der Bundesbürger befürwortet verpflichtende Alkohol-Wegfahrsperren in Fahrzeugen.


Fast neun von zehn Deutschen (88 Prozent) sind der Meinung, dass Alkohol-Wegfahrsperren in Fahrzeugen für die gewerbliche Personenbeförderung wie Bussen oder Taxis obligatorisch sein sollten.

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Und 86 Prozent befürworten Wegfahrsperren in gewerblich genutzten Nutzfahrzeugen wie Transportern oder Lastkraftwagen. Das hat eine repräsentative Forsa-Telefonumfrage im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.002 Personen ab 18 Jahren ergeben.

Laut der Umfrage sind 62 Prozent der Befragten auch dafür, Wegfahrsperren in allen privat genutzten Fahrzeugen einzubauen. Frauen befürworten das mit 69 Prozent deutlich häufiger als Männer mit 55 Prozent.

In solch einem Zustand kein Auto mehr fahren...
In solch einem Zustand kein Auto mehr fahren…

Aus Sicht des TÜV-Verbands könnten Wegfahrsperren vor allem im Rahmen der Rehabilitation von Alkoholfahrern eingesetzt werden, die wegen besonders hoher Promille-Werte eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren.

Voraussetzung für das Bestehen der MPU ist, dass sich Alkoholfahrer kritisch mit ihren Trinkgewohnheiten auseinandersetzen und künftig in der Lage sind, Autofahren und Alkoholkonsum zu trennen. Das wird mit einem Leistungstest, einem Medizin-Check und einem psychologischen Gespräch begutachtet.

Laut dem TÜV-Vorschlag könnten Alkoholfahrer mit 1,1 bis 1,59 Promille an einem Alkohol-Interlock-Programm teilnehmen. Damit hätten sie die Möglichkeit, die Sperrfrist bis zur Wiedererlangung ihrer Fahrerlaubnis zu verkürzen. Laut der TÜV-Umfrage befürworten 80 Prozent der Bundesbürger den Einsatz von Wegfahrsperren im Rahmen der Rehabilitation von Alkoholsündern.

Die Bundesregierung hat den rechtssicheren Einsatz der Systeme im Koalitionsvertrag zwar angekündigt, aber bislang noch nicht umgesetzt.

Shots Magazin / © Fotos: Pixabay (1), Unsplash (1), CCO Public Domain / Quelle: ampnet, deg

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