Im deutschen Behördendschungel dauert bekanntlich alles länger, so lautet ein weit verbreitetes Vorurteil. In vielen Bereichen und vor allem bei Verwaltungsangelegenheiten, die man in anderen Ländern bereits locker online erledigen kann, trifft dies sicher zu. Nun ist es ab Herbst 2019 tatsächlich möglich, sein Automobil online an- oder umzumelden.


Aber sie ahnen bereits richtig: i-Kfz ist – bis auf das Bestellen eines Wunschkennzeichens – mit allerlei Unterlagen, vielen Schritten und Wartezeit verbunden, bis man endlich am Ziel angekommen ist.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vereinfacht laut eigener Pressemeldung mit i-Kfz das Zulassungswesen. Ziel des Projektes ist es, die Fahrzeugzulassung einfacher, bequemer und effizienter zu machen.

Mit der neuen Verordnung wird die bereits in Teilen realisierte Möglichkeit auf alle Geschäftsvorgänge (jetzt auch Neuzulassung, Umschreibung und alle Varianten der Wiederzulassung) ausgeweitet, so vermeldet es das BMVI.

Die Vorteile von i-KFZ liegen klar auf der Hand:

– Eine Erledigung des Anliegens ist rund um die Uhr sowie ohne Termin von jedem Ort aus möglich

So weit, so gut. Bevor Sie den Vorgang nun starten, sollten Sie auf jeden Fall bei Ihrer zuständigen Behörde ein Wunschkennzeichen online reservieren.

i-Kfz: Autos mit Wunschkennzeichen online anmelden
i-Kfz: Autos mit Wunschkennzeichen online anmelden

Bestellt und ausgedruckt bekommen Sie die Nummernschilder danach im Online-Shop, so wie unter https://www.wunschkennzeichen-reservierung.de. Die Kennzeichen laufen so bequem per Post bei Ihnen zu Hause ein.

Eine neues Fahrzeug muss zudem folgende Auflagen erfüllen:

– Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode.
– Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB Nummer).
– Kontonummer für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters.
– Neuer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID).
– Ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“.

So funktioniert die Online-Anmeldung mit i-Kfz:

– Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
– Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
– Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen.

Jetzt geben Sie die notwendigen Daten wie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), den freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II, die eVB Nummer Ihrer Versicherung, das vorher reservierte Kennzeichen und Ihre Bankverbindung mit dem IBAN für das SEPA-Lastschriftverfahren der Kfz-Steuer ein.

Das BMVI will mit i-Kfz das Zulassungswesen vereinfachen
Das BMVI will mit i-Kfz das Zulassungswesen vereinfachen

Nun können die Gebühren für die Online-Zulassung bezahlt werden. Nach einer Bearbeitung durch die Behörden, die Dauer ist aktuell noch nicht bekannt, erhalten Sie den Zulassungsbescheid samt Fahrzeugpapieren und TÜV- sowie Ortsplaketten für die Nummernschilder per Post.

Dabei vergehen natürlich einige Tage. Wer es also lieber persönlich mag und gleich alle Unterlagen in den Händen halten will, der sollte weiterhin seine Ab-, An- und Ummeldungen direkt vor Ort in der Zulassungsstelle vornehmen.

Die neuen Zulassungsstellen sind nämlich kein „Behördendschungel“ mehr, sondern gut strukturierte und durchorganisierte Anlaufpunkte, bei denen man vorher allerdings unbedingt einen festen Termin reservieren sollte.

Und bei i-Kfz ist der Versand der wertvollen Unterlagen für das Automobil per Post auch mit einigen Risiken verbunden. Eines ist jedoch sicher: Ihr Nummernschild bekommen Sie durch Anbieter mit Wunschkennzeichen-Reservierung völlig unproblematisch und sicher nach Hause…

Advertorial / Shots Magazin / © Fotos: Pixabay, CCO Public Domain

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