Im Jahr 2020 treten im Automobil- und Mobilitätsbereich sowie auch im Prüfwesen zahlreiche Neuerungen in Kraft. Der TÜV-Verband zeigt uns heute, was sich ab sofort für Verbraucher und Wirtschaft ändert.


Zahlreiche neue Verkehrsregeln
Im Laufe des Jahres 2020 treten eine Reihe neuer Verkehrsregeln in Kraft. Zuvor muss sich der Bundesrat noch abschließend mit der StVO-Novelle befassen. Einen Schwerpunkt bildet der Radverkehr. So wird das für Radler gefährliche Parken in zweiter Reihe sowie auf Geh- und Radwegen härter bestraft.

Auch die bestehende Grünpfeilregelung soll erweitert werden. Vorgesehen ist, dass das Blechschild an Ampeln auch für Fahrradfahrer gelten soll, wenn sie von einem Radfahrstreifen oder Radweg aus rechts abbiegen wollen. Darüber hinaus ist ein eigenes Grünpfeilschild nur für Radler geplant. Kommunen können künftig Fahrradzonen einrichten, in denen nur Radfahrer erlaubt sind.

Höherer Umweltbonus für E-Fahrzeuge
Interessenten von Elektroautos können sich auf höhere Förderprämien freuen. Der Umweltbonus genannte Zuschuss bei E-Fahrzeugen bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000,- Euro soll von 4.000,- auf 6.000,- Euro steigen.

Höherer Umweltbonus für E-Fahrzeuge
Höherer Umweltbonus für E-Fahrzeuge

Bei Fahrzeugen mit einem Kaufpreis bis 65.000,- Euro wird der Zuschuss auf 5.000,- Euro erhöht. Bei PlugIn-Hybriden soll der Zuschuss auf 3.750,- bis 4.500,- Euro steigen. Die angepasste Förderrichtlinie soll nach einer beihilferechtlichen Prüfung durch die EU-Kommission „so bald wie möglich in Kraft treten“.

Abbiegeassistent für Lkw
Endlich mehr Sicherheit für Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer: Für neue Lang-Lkw (18,75 m bis 25,25 m) wird die Ausstattung mit einem Abbiegeassistenten und mitblinkenden Seitenmarkierungsleuchten auf deutschen Straßen ab dem 1. Juli 2020 Pflicht.

Abbiegeassistenten können dazu beitragen, schwere Unfälle an Kreuzungen mit Radfahrern zu verhindern. Für Bestandsfahrzeuge gilt eine Nachrüstpflicht ab 1. Juli 2022.

Strengere Verbrauchsmessung
Für die Typgenehmigung neuer Fahrzeugmodelle gilt ab dem 1. Januar 2020 die Pflicht zum Fuel Consumption Monitoring (FCM). Bestimmte Verbrauchsdaten – wie der Durchschnittsverbrauch oder die Häufigkeit elektrisch gefahrener Strecken beim PlugIn-Hybrid – müssen lebenslang gespeichert werden.

Mindestalter für Moped-Führerschein sinkt
Der Bundestag hat im Oktober 2019 beschlossen, das Mindestalter zum Moped-Fahren dauerhaft zu senken. Mopeds sind motorisierte Zweiräder, die bis zu 45 km/h schnell sein dürfen. Jugendliche können in Zukunft bereits mit 15 Jahren den Moped-Führerschein machen.

Mindestalter für Moped-Führerschein sinkt
Mindestalter für Moped-Führerschein sinkt

Allerdings darf jedes Bundesland selbst entscheiden, ob es die Neuregelung auch tatsächlich umsetzt. In den östlichen Flächenländern laufen bereits seit 2013 entsprechende Modellprojekte unter dem Stichwort „Moped mit 15“.

Ermäßigte Mehrwertsteuer auf Bahntickets
Die Bundesregierung hat im Rahmen ihres Klimapakets eine Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes bei Bahntickets im Fernverkehr auf 7 Prozent beschlossen. Die Deutsche Bahn hat angekündigt, den Steuervorteil komplett an ihre Kunden weiterzugeben.

Zudem verzichtet sie auf eine Preiserhöhung im Fernverkehr. Eine Fahrt im ICE könnte so schon mit Bahncard ab 13,40 Euro im Supersparpreis zu haben sein, ohne Bahncard kostet das günstigste Ticket künftig 17,90 Euro. Die neuen Preise sind seit dem 1. Januar 2020 gültig.

Shots Magazin / © Fotos: Unsplash, CCO Public Domain

Gefällt Ihnen? ▶ So können Sie dem Shots Magazin einen Drink ausgeben...

Auf einen Klick: ▶ Luxus | ▶ Mode | ▶ Auto | ▶ Schönheit | ▶ Reise | ▶ Stil | ▶ Trend


Rubriken: Motor