Beim Umzug in eine andere deutsche Stadt gibt es eine ganze Menge zu beachten und zu erledigen. Eines bleibt dabei gerne außen vor: Das Auto. Schließlich scheint es zunächst nicht schlimm, wenn der fahrbare Untersatz weiterhin mit dem alten Kennzeichen unterwegs ist. Was kaum jemand weiß: Dafür kann es ein Bußgeld geben.
Auto ummelden: Wie, wann und wo?
Ganz gleich ob Uralt-Ente oder Edel-Porsche: Beim Umzug muss das Auto umgemeldet und mit einem neuen Kennzeichen ausgestattet werden. Die Ummeldung sollte dabei möglichst schnell nach dem Wohnungswechsel erfolgen, das heißt, am besten direkt nach der eigenen Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.
Wer die Ummeldung verschleppt und irgendwann erwischt wird, zum Beispiel weil er mit dem alten Kennzeichen geblitzt wird oder in einen Unfall verwickelt wurde, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dieses fällt mit 15,- Euro zwar recht bescheiden aus, doch warum es überhaupt darauf ankommen lassen?
Um das Auto umzumelden, ist nur ein Gang zur KFZ-Zulassungsstelle am neuen Wohnort erforderlich. Dort muss die zweiteilige Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) vorgelegt werden sowie eine Bestätigung über die aktuelle KFZ-Versicherung, der letzte TÜV-Nachweis und die Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes.
Wichtig: Auch die alten Kennzeichen müssen vorher schon abgeschraubt und mit reingenommen werden! Die Kosten für die Ummeldung schwanken von Stadt zu Stadt. Wer ein bestimmtes Wunschkennzeichen haben möchte, zahlt meist 10,- Euro extra.
Seit 2014 ist es übrigens erlaubt, das alte Kennzeichen mitzunehmen. Dadurch entfällt zwar das Abschrauben der Kennzeichen, doch eine persönliche Ummeldung bei der KFZ-Zulassungsstelle ist weiterhin erforderlich.
Die KFZ-Versicherung muss informiert werden
Beim Umzug in eine andere Stadt muss auch die KFZ-Versicherung informiert werden, die eine neue Versicherungsnummer ausstellt und das neue Kennzeichen in die Unterlagen einträgt. Mit einem Wohnungswechsel sind übrigens auch meist neue Beträge verbunden.
Dies liegt an den sogenannten Regionalklassen der Versicherer: In Regionen, in denen es nur wenige Verkehrsunfälle gibt, zahlen Versicherte niedrigere Beiträge als in unfallträchtigen Regionen. Da sich die Unfallstatistiken immer wieder ändern, können sich auch die Beiträge in den einzelnen Regionalklassen ändern.
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft gibt jedes Jahr eine vollständige Übersicht heraus. Übrigens: Auch bei einem Wohnungswechsel innerhalb der eigenen Stadt muss der Autofahrer bei der KFZ-Zulassungsstelle vorstellig werden, um die neue Adresse in den Fahrzeugschein eintragen zu lassen.
Dass die KFZ-Versicherung über die neue Adresse informiert werden sollte, versteht sich von selbst. Das alte Kennzeichen kann dann aber weiterhin verwendet werden.
Fotos: Pixabay, CC0 Public Domain
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