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Am 8. September 2023 reicht die Kanzlei Steinbock & Partner aus Würzburg die ersten vier Klagen gegen den US-amerikanischen E-Autohersteller Tesla aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen in den Online-Kaufverträgen von Mai 2022 bis April 2023 ein.


Die Rechtsanwälte fordern für unzufriedene Tesla-Besitzer gegen Rückgabe des Fahrzeugs den vollständigen Kaufpreis zurück – ohne Abzug eines Wertersatzes. Weiteren Betroffenen wird geraten, ihre Rechtslage anwaltlich prüfen zu lassen und Fristen zu beachten.

Warum sind viele Tesla-Käufer unzufrieden?

Nicht wenige Tesla-Besitzer sind enttäuscht von ihren Elektrofahrzeugen – und bereuen mittlerweile den Kauf. Ursächlich sind einerseits technische Mängel an den Modellen des US-Herstellers.

Beispiel: Die Ultraschallsensoren wurden seit März 2023 durch das nicht richtig funktionierende System „Tesla Vision only“ ersetzt, was den Parkassistenten in vielen Fällen unbrauchbar macht.

Ein weiteres Ärgernis: Plötzliche „Phantombremsungen“ mitten auf der Strecke (!) sorgen für Frustration und Panikreaktionen bei Haltern.

Einige Besitzer berichteten außerdem von abbrechenden Türgriffen bei Minusgraden oder Schwierigkeiten, ihr Smartphone mit dem Auto zu koppeln, um die Türen mit dem schlüssellosen System überhaupt öffnen zu können.

Hinzu kommt, dass die Verkaufspreise von Tesla-Neuwagen massiv gesenkt worden sind, was sich negativ auf den Gebrauchtwagenmarkt auswirkt und ebenfalls für Unmut bei den Haltern sorgt.

Rückgabefrist verlängert auf ein Jahr – wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung?

Die guten Nachrichten: Viele Betroffene haben die Chance zur Rückgabe. Denn wie erst kürzlich bekannt wurde, war der Widerruf in Teslas Online-Kaufverträgen wegen einer nicht vorhandenen Telefonnummer fehlerhaft.

Nach Einschätzung der Kanzlei Steinbock & Partner aus Würzburg betrifft das etwa 75.000 Widerrufsbelehrungen zwischen dem 28. Mai 2022 und April 2023.

Betroffenen Tesla-Haltern steht deshalb ein verlängertes Widerrufsrecht von einem Jahr und 14 Tagen ab Übergabe des Fahrzeugs zu.

Die Rechtsanwälte sehen aktuell gute Chancen, dass Verbraucher den vollen Verkaufspreis zurückerstattet bekommen – sogar ohne Rückzahlung der Umweltprämie.

Wie machen Betroffene von ihrem Widerrufsrecht nun Gebrauch?

Verärgerte Tesla-Käufer, bei denen im Kaufvertrag die Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung fehlt, können aufgrund der geltenden europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie RL 2011/83/EU, die eine Telefonnummernangabe zur Option auf mündlichen Widerruf verpflichtend vorsieht, von ihrem nun verlängerten Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Foto: Tesla - Phantombremsungen und Türgriffe brechen ab.

Die Kanzlei Steinbock & Partner, Experten im Bereich Vertragswiderruf, empfiehlt Betroffenen, sich individuell von den erfahrenen Rechtsanwälten beraten zu lassen. Im Auftrag und im Namen der Mandanten tritt Steinbock & Partner vom Tesla-Kaufvertrag zurück.

Innerhalb einer Frist von 14 Tagen muss das Fahrzeug samt aller Dokumente und Schlüssel am Auslieferungszentrum oder einem anderen Ort der Tesla GmbH zur Rückgabe angeboten werden. Bei einem erfolgreichen Widerruf bekommt der Käufer den Kaufpreis zurückerstattet.

Wenn Tesla nach § 357a BGB einen Wertersatz fordert, sieht die Kanzlei aus Unterfranken gute Chancen, dass dieser aufgrund der nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung des Autoherstellers nicht gewährt werden muss und der Betroffene laut Bundestagsdrucksache 17/12637, Seite 63, Anspruch auf den vollständigen Verkaufspreis hat.

Schon 2020 hat das Oberlandesgericht München in seinem Urteil im Falle eines Leasing-Vertrags mit fehlerhafter Widerrufs-Erklärung entschieden, dass der vollständige Kaufpreis erstattet werden muss.

Da Tesla auf das Schreiben von Steinbock & Partner und die Klageandrohung bisher nicht reagiert hat, reicht die Kanzlei am Freitag, 8. September 2023 nun die ersten vier Klagen für ihre Mandanten ein. Eine beim Landgericht München, zwei beim Landgericht Regensburg und eine beim Landgericht Mannheim.

Kostenlose Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten einer Widerrufsklage

Betroffene Tesla-Käufer können sich wegen einer Bewertung ihrer Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf von der Kanzlei Steinbock & Partner anwaltlich beraten lassen.

Weitere Informationen sind online für Interessierte unter steinbock-partner.de/news/recht/tesla-widerrufsbelehrung-ist-unwirksam zu finden.

Hintergrund

Mit sechs Rechtsanwälten und Steuerberatern zählt Steinbock & Partner zu den großen Kanzleien im Raum Unterfranken. Die Kanzlei hat große Erfahrung im Widerruf von Verträgen und vertritt deutschlandweit Klienten.

Shots Magazin / © Fotos: Roberto Nickson (1), Moritz Kindler (1), Unsplash 

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Rubriken: Motor