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Deutschland freut sich auf die Heim-EM, aus ganz Europa werden Fans zum großen Fußball-Event pilgern, das in zehn Städten und Stadien stattfindet.


Welche Rechte haben Fußballfans rund um die Spiele?

Kontrollen beim Eintritt ins Stadion

Viele empfinden es als Eingriff in die Privatsphäre, wenn beim Stadioneintritt ihre Taschen von Ordnern durchsucht werden und ihr Körper abgetastet wird. Doch wer das Spiel im Stadion verfolgen möchte, muss sich der Leibesvisitation und der Taschenkontrolle unterziehen.

„Die Zuschauer schließen einen Vertrag mit der UEFA oder dem Eigentümer des Stadions. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Hausordnungen sehen Durchsuchungen der Taschen und auch das Abtasten des Körpers in der Regel vor“, erklärt Roland-Partneranwalt Constantin Martinsdorf von der Kanzlei Bietmann in Bergisch-Gladbach.

Immer wieder werden gefährliche Gegenstände ins Stadion geschmuggelt. Die Betreiber versuchen daher ihr Möglichstes, Gefahren von den Zuschauern abzuwenden.

Vorsicht bei Tickets vom Schwarzmarkt

EM-Tickets sind personalisiert und können nur mit Einschränkungen und unter bestimmten Bedingungen weitergegeben werden. Die UEFA will so die überteuerte Ticketweitergabe auf dem Schwarzmarkt verhindern.

„Rechtlich gesehen kann der Käufer Tickets bei eBay oder einem Verkäufer vor dem Stadion grundsätzlich kaufen, doch ratsam ist das nicht. Oft handelt es sich bei solchen Angeboten um Betrugsmaschen“, warnt Rechtsexperte Martinsdorf.

Foto: Tipps für den Besuch der 51 EM-Spiele in Deutschland.

Bei der Weitergabe von Tickets sollten sich Fans an die AGB für den Ticketverkauf halten: „Der Ticket-Inhaber sollte die Umschreibung des Tickets auf den neuen Besitzer rechtzeitig bei der Turnierorganisation veranlassen.“

Sonst könne die UEFA die Tickets unter Umständen sperren. Am sichersten sei die offizielle, von der UEFA betriebene Ticket-Tauschbörse.

Entschädigung bei Spielabbruch

Haben Zuschauer denn Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Proteste oder Ausschreitungen zu Spielunterbrechungen oder zum Spielabbruch führen?

„Der Veranstalter schuldet dem Zuschauer ein ganzes Spiel. Wird ein Spiel abgebrochen, hat der Veranstalter seinen Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt. Kann das Spiel auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht fortgesetzt oder nachgeholt werden, kann zumindest ein Teil des Eintrittspreises zurückgefordert werden“, so Rechtsanwalt Martinsdorf.

Schadensersatzanspruch habe der Zuschauer etwa bei zusätzlichen Fahrtkosten für ein Nachholspiel. Dies hänge aber stark vom Verschulden des Veranstalters ab.

Constantin Martinsdorf: „Ist er nicht durch eigenes Verschulden für den Spielabbruch verantwortlich und hat er alles ihm Mögliche dagegen unternommen, muss er nicht für den Schaden der Zuschauer aufkommen.“

Shots Magazin / © Fotos: motortion (1), mangostock (1), de.depositphotos.com / Quelle: djd

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Rubriken: Events Travel