Die gesetzliche Erbfolge regelt, wer was erbt, wenn ein Angehöriger verstirbt. Siehst Du Dich selbst als potentiellen Erblasser, könntest Du eigentlich auf die gesetzliche Erbfolge vertrauen.
Aber: Die gesetzliche Erbfolge regelt den Standardfall und geht davon aus, dass jeder Mensch in der Regel sein Vermögen an die Personen vererben will, die ihm am nächsten stehen.
Lebst Du im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erbt dein Ehepartner die Hälfte deines Nachlasses, Deine Kinder die andere Hälfte. Ein Testament erscheint insoweit nicht unbedingt als ein Gebot der Stunde.
Zur Person: Claus M. Büttner ist Sachverständiger für Immobilienbewertung und Immobilien- und Nachlassexperte. Er ist Geschäftsführer der Erbmanufaktur, einem Unternehmen, das sich auf Nachlassimmobilien und Erbrecht spezialisiert hat.
Darüber hinaus ist er Spezialist auf den Gebieten der Nachlassplanungen für Erben, Stiftungs- und Nachfolgeplanung. Somit ist die Erbmanufaktur ganzheitlich fokussiert auf das Thema Nachlass und steht rund um das Thema Erbe beratend zur Seite.
Die Wirklichkeit ist oft eine andere
Dieses Idealbild funktioniert in der Wirklichkeit aber meist nur, wenn sich alle Familienmitglieder wirklich absolut einig sind, auch nach Deinem Ableben verbunden bleiben und keiner dem anderen etwas neidet.
Hinterlässt Du mehrere gesetzliche Erben, zwingst Du diese in eine Erbengemeinschaft. Alle Miterben können nur gemeinschaftlich über den Nachlass verfügen.
Verfolgt auch nur ein Miterbe eigene Interessen und ist vielleicht an schneller Liquidität interessiert, bekommt die familiäre Eintracht schnell Risse. Jeder Miterbe hat das Recht, die Auflösung der Erbengemeinschaft und die Verteilung des Nachlasses einzufordern.
Miterben haben oft eigene Interessen
Wohnt Dein Ehepartner im Familienwohnhaus, riskierst Du, dass Dein Ehepartner das Haus allein deshalb verkaufen muss, weil er/sie den Anteil der Kinder auszahlen muss. Vielleicht muss sich Dein Ehepartner sogar verschulden, damit er/sie im Haus wohnen bleiben kann.
Oder lebst Du in einer Patchworkfamilie, gilt es zu vermeiden, dass die gesetzliche Erbfolge infolge des gesetzlichen Erbrechts Deines neuen Ehepartners Deine Kinder aus einer früheren Ehe benachteiligt.
Was ist die beste Strategie?
Die Konsequenz derartiger Nachteile lässt sich nur vermeiden, indem Du eine konstruktive Nachlassplanung betreibst. Nachlassplanung bedeutet, dass Du Deine Erbfolge individuell in einem Testament oder in einem Erbvertrag mit Deinem Ehepartner regelst. Die Nachlassplanung ist der beste Weg, Erbstreitigkeiten in der Familie zu vermeiden. Die Optionen sind denkbar vielfältig.
In einem Testament kannst Du bestimmte Vermögenswerte einem bestimmten Erben hinterlassen. Typisches Beispiel könnte Dein Wohnhaus sein. Soll dieses im Familienbesitz verbleiben, kannst Du es einem Deiner Erben, beispielsweise Deinem Ehepartner, hinterlassen.
Hast Du Kinder, erhalten diese nur das, was aus dem Nachlass übrigbleibt. Oder Du bestimmst Deinen Ehepartner zum Alleinerben. Dann verbleibt den Kindern der Pflichtteil, den sie idealerweise erst geltend machen, wenn auch der andere Elternteil verstorben ist.
Möchtest Du den Verbleib Deines Vermögens über die nächste Generation steuern, kannst Du eine Vor- und Nacherbschaft anordnen. Dann wird der Vorerbe nur Erbe für eine bestimmte Zeit. Der Nacherbe erbt, wenn der Vorerbe verstirbt. Mit einer Teilungsanordnung kannst Du im Testament auch genau bestimmen, wer was bekommt. Dann wissen die Erben, wie sie den Nachlass aufzuteilen haben.
Möchtest Du einen bestimmten Angehörigen bevorteilen, bietet sich ein Vermächtnis an. Damit bestimmst Du, diesem Angehörigen bestimmte Vermögenswerte zu hinterlassen und kannst es ansonsten bei der gesetzlichen Erbfolge belassen.
Ein Testament ist Gesetz
Je klarer und unmissverständlicher Du Dein Testament formulierst, desto klarer ist die Erbfolge und je unwahrscheinlicher sind Erbstreitigkeiten. Tituliere Deinen Text ausdrücklich als Testament, erkläre klipp und klar wer erbt, wer gegebenenfalls welche Vermögenswerte aus dem Nachlass erhalten soll, ob frühere Zuwendungen an einen Erben auf den Erbteil angerechnet werden oder ob Du ein Vermächtnis aussetzt.
Möchtest Du sichergehen, dass Dein letzter Wille zur Geltung kommt, empfiehlt sich, das Testament beim Nachlassgericht zu hinterlegen und es beim „Deutschen Testamentsregister“ registrieren zu lassen.
Shots Magazin / Autor: Claus M. Büttner / © Fotos: Jun Yi Yu, Unsplash (2), Erbmanufaktur (1)
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