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Der Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) spricht sich für eine Verschärfung im Kampf gegen illegale Straßenrennen aus.
Konkret unterstützt der Verband einen Gesetzesantrag des Landes Berlin, der die Einziehung von Fahrzeugen erleichtern soll, die bei verbotenen Rennen eingesetzt wurden – auch dann, wenn es sich um Mietwagen handelt.
Die Bundesländer sind aufgerufen, dem Antrag am 6. März 2026 im Bundesrat zuzustimmen.
„Rechtsstaat darf nicht wegsehen“
DVR-Präsident Manfred Wirsch findet deutliche Worte: „Illegale Kraftfahrzeugrennen sind die wohl rücksichtsloseste Form von Egoismus im Straßenverkehr. Wer für den eigenen Adrenalinkick oder aus Profitgier das Leben unbeteiligter Menschen aufs Spiel setzt, dem scheint nichts heilig zu sein – außer seinem Auto. Der Rechtsstaat darf hier nicht wegsehen, sondern muss konsequent handeln.“
Aus Sicht des DVR ist Abschreckung das wirksamste Mittel gegen diese Form schwerer Verkehrskriminalität. Der dauerhafte Verlust hochpreisiger Fahrzeuge sei dabei eine notwendige und spürbare Sanktion.
Einziehung bei Mietwagen gescheitert
Zwar erlaubt das geltende Strafrecht bereits heute die Einziehung von Fahrzeugen, die für illegale Rennen genutzt wurden. In der Praxis stößt diese Möglichkeit jedoch an Grenzen – insbesondere dann, wenn das eingesetzte Fahrzeug gemietet ist.
Häufig scheitert die Einziehung daran, dass ein schuldhaftes Verhalten des Vermieters nicht ausreichend nachgewiesen werden kann. Genau hier setzt der Berliner Gesetzentwurf an.
Verschärfter Verschuldensmaßstab geplant
Der Entwurf sieht bei bestimmten Delikten eine Verschärfung des sogenannten Verschuldensmaßstabs vor. Dadurch soll es Strafverfolgungsbehörden erleichtert werden, ein schuldhaftes Verhalten von Vermietern nachzuweisen.

Künftig könnte somit auch ein Mietwagen eingezogen werden, wenn nachweisbar ist, dass der Vermieter seine Sorgfaltspflichten verletzt hat oder Hinweise auf eine missbräuchliche Nutzung ignoriert wurden.
Handlungsspielraum für Ermittler
Nach Ansicht des DVR würde das Gesetz den Strafverfolgungsbehörden dringend benötigte Handlungsspielräume eröffnen. Ziel ist es, illegale Straßenrennen wirksamer zu unterbinden und mögliche Unterstützungsstrukturen konsequenter anzugehen.
„Mit dem Gesetz würden Strafverfolgungsbehörden dringend notwendige Handlungsspielräume erhalten, um illegale Straßenrennen noch wirksamer zu verhindern“, so Wirsch.
Entscheidung im Bundesrat
Und weiter: „Auch das Geschäftsmodell mancher Vermieter, hochmotorisierte Fahrzeuge zu vermieten, bei denen man davon ausgehen kann, dass sie für illegale Straßenrennen genutzt werden, würde damit erschwert.“
Ob die geplante Gesetzesänderung kommt, entscheidet sich am 6. März im Bundesrat. Der DVR appelliert an die Länder, dem Antrag zuzustimmen und damit ein deutliches Signal gegen illegale Straßenrennen zu setzen.
Sierks Media / © Foto: Symbolbilder – KI-generierte Visualisierungen erstellt mit Microsoft Designer (designer.microsoft.com) und DALL·E (OpenAI)











