Home-Sharing ist auf dem Vormarsch und mittlerweile ein richtiger Trend. Doch Gastgeber müssen auf wichtige Dinge achten. Airgreets, ein Concierge-Service für Airbnb-Wohnungen, hat uns die wichtigsten Tipps für Vermieter von Airbnb-Wohnungen zusammengestellt.


1. Wie kann ich vermieten?

Wer keine Zeit oder Lust hat, sich um eine Vermietung der Wohnung bei Airbnb zu kümmern und einzulesen, für den ist Airgreets genau das Richtige: Das Start-up koordiniert alles von A bis Z: Das Fotografieren der Wohnung, das Beantworten von Anfragen, die Koordination mit Gästen, die Schlüsselübergabe und die Endreinigung. So können auch Vielreisende, wie Geschäftsleute, Flugbegleiter oder Urlauber mit wenig Zeit und einer oft leer stehenden Wohnung vom Home Sharing-Konzept profitieren.

2. Wann darf ich vermieten?

In Deutschland wächst das Interesse, sich den Wohnraum zu teilen. Auch die Städte nehmen diese Entwicklung wahr und erkennen vielerorts das Teilen der eigenen Wohnung während Abwesenheiten, das sogenannte Home-Sharing, offiziell an. Inwieweit Home-Sharing erlaubt ist, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich und ist in sogenannten Zweckentfremdungsgesetzen festgehalten.

Mancherorts benötigt man für die kurzzeitige Untervermietung darüber hinaus eine spezielle Genehmigung. Airgreets kümmert sich zwar um die gesamte Vermittlung der Wohnung und übernimmt die Organisation, um den Gastgeber maximal zu entlasten. Für die rechtliche Genehmigung ist jedoch der Gastgeber selbst zuständig.

Tipp von Sebastian Drescher, Geschäftsführer von Airgreets: „Zum Thema Zweckentfremdung findet man viele Informationen auf den jeweiligen Webseiten der Städte. Darüber hinaus empfehlen wir bei Unklarheiten mit dem Bauamt direkt in Kontakt zu treten. In Berlin beispielsweise wurde das Gesetz vor kurzem gelockert, so dass Home-Sharing dort jetzt offiziell anerkannt und Vermieten zukünftig häufiger möglich ist.“

Die Gründer von Airgreets
Die Gründer von Airgreets

3. Wer sind die Mieter?

Airgreets wählt natürlich passende Mieter für die Wohnung des Gastgebers aus. Statistisch betrachtet kommen die meisten Gäste aus Deutschland, dicht gefolgt von den USA sowie Frankeich und England. Die durchschnittliche Verweildauer beträgt vier Tage. Am beliebtesten sind dabei Wohnungen in den Stadtteilen München-Schwabing, Berlin-Mitte, Hamburg-Hafencity, das Belgische Viertel in Köln, das Frankfurter Nordend und in Düsseldorf-Unterbilk.

4. Wieviel Geld kann ich mit der Vermietung einnehmen?

Der Preis berechnet sich aus der Lage und Ausstattung der Wohnung. Im Durchschnitt liegen die Einnahmen bei über Airgreets vermittelten Wohnungen bei 85,- Euro pro Nacht. Home-Sharing ist damit nicht nur praktisch, sondern bedeutet auch noch bares Geld. Airgreets bietet seinen Service erfolgsbasiert an, so dass nur bei erfolgreicher Vermietung eine Service-Gebühr anfällt. Diese liegt bei 25 Prozent pro vermieteter Wohnung.

5. Müssen die Einnahmen versteuert werden?

Die Versteuerung der Einnahmen liegt beim Gastgeber selbst, sie sollten daher also unbedingt in die Steuererklärung aufgenommen werden. Airgreets bietet ein praktisches Infoblatt mit allen Infos auf einen Blick und einem Rechenbeispiel. Sebastian Drescher rät, bei Unklarheiten nochmal zu prüfen: „Wer seine Steuererklärung sowieso über einen Steuerberater abwickelt, sollte das Thema einfach direkt ansprechen.“

Fotos: Airgreets

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Rubriken: Travel