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Ähnlich wie klassische lose und feste Zahnspangen arbeiten auch transparente Zahnschienen mit dem Druck, den sie beim regelmäßigen Tragen auf die Zähne ausüben.


Im Gegensatz zu den erstgenannten Methoden zur Zahnkorrektur kommen sie jedoch ohne Draht aus, vielmehr werden sie auf die obere und untere Zahnreihe gesteckt.

Da der ausgeübte Druck aber nicht so stark wie jener der Drahtvarianten ist, eignen sich Aligner vorrangig für ästhetische und leichtere medizinisch relevante Zahnkorrekturen.

Und auch in Bezug auf die Kostenübernahmen durch gesetzliche oder private Krankenversicherungen sowie die Anbieterauswahl gibt es einiges zu bedenken. Hier einige diesbezügliche Informationen im Schnellüberblick.

Wann kann sich ein Aligner als geeignetes Korrekturmittel für Zahnfehlstellungen erweisen?

Die Anwendung einer Zahnschiene empfiehlt sich vorrangig für Erwachsene. Das lässt sich darauf zurückführen, dass das Gebiss keine Milchzähne mehr aufweisen darf und sich die bleibenden Zähne ebenfalls so weit wie möglich in ihren endgültigen Positionen befinden sollten.

Wichtig zu wissen: Diese Positionierung entscheidet wesentlich über das Ausmaß der Zahnfehlstellungen. Zu dessen Beurteilung ziehen Zahnmedizinerinnen und -mediziner in der Regel die kieferorthopädischen Indikationsgruppen heran.

Diese reichen von 1 (Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gesichtspunkten nicht korrigiert zu werden brauchen) bis 5 (schwerste Fehlstellungen, die einer dringenden und zeitnahen Korrektur bedürfen).

Fehlstellungen, die sich mithilfe eines Aligners behandeln lassen, gehören in der großen Mehrheit der Fälle in die KIG 1 und 2, unter Umständen auch noch Bereich 3.

Alle darüber hinausgehenden Fälle müssen mit anderen Zahnspangenarten oder anderen medizinischen Korrekturmitteln behandelt werden, welche die Zähne durch noch mehr Druck noch weiter bewegen können.

Ein Zahnschiene vorher nachher Vergleich funktioniert also nur dann, wenn ein Zahnarzt im Zuge einer Vorab-Untersuchung vor Vertragsabschluss festgestellt hat, dass eine transparente Zahnspange eine Option darstellt.

Und ein solcher Vorab-Termin erweist sich als umso relevanter, als er auch für die Kostenübernahme durch verschiedene Stellen von Bedeutung ist.

Foto: Wissenswertes rund um den Aligner.

Übernehmen gesetzliche und private Krankenkassen sowie Zahnzusatzversicherungen die Kosten für eine Zahnschienen-Behandlung?

Für die Korrekturen von leichteren Fehlstellungen (etwa KIG 1) sollte man für eine Zahnschiene in Hamburg mit Kosten von rund 1.500 € oder etwas mehr kalkulieren.

Umfangreichere Behandlungen können jedoch auch mit Kosten bis zu etwa 6.500 € zu Buche schlagen, die Erwachsene häufig komplett oder zumindest teilweise selbst tragen müssen.

Das hat verschiedene Gründe.

◉ Nahezu alle und die große Mehrheit der privaten Krankenkassen zählen die kieferorthopädische Behandlung von Erwachsenen nicht zu ihrem Leistungsangebot. Ausnahmen bilden lediglich fast immer wirklich gravierende, die Zahn- und Mundgesundheit schwer beeinträchtigenden Fehlstellungen oder Schäden, wie sie durch Unfälle entstehen. Ästhetische Eingriffe, für die keine medizinische Notwendigkeit vorliegt, fallen jedoch nicht darunter.

◉ Private Krankenkassen und ebensolche Zahnzusatzversicherungen können in Abhängigkeit vom gewählten Tarif jedoch unter Umständen unterschiedlich große Anteile der Aligner-Kosten übernehmen. Wie groß diese Anteile ausfallen, ist eine Frage des individuell gewählten Tarifs. Somit ist es vorteilhaft, sich bereits vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung oder einem Krankenkassenwechsel Gedanken darüber zu machen, wie sich dies auf die Kostenübernahme der Zahnschienen-Behandlung auswirken könnte.

◉ Und nicht zuletzt muss man, um überhaupt Geld zurückerstattet bekommen zu können, schon vor dem Vertragsabschluss und dem Beginn der Aligner-Therapie eine Diagnose sowie einen Behandlungs- und Kostenplan bei der zuständigen Stelle einreichen. Eine Kostenrückerstattung wird von den Krankenkassen und Zahnzusatzversicherungen praktisch nie gewährt. Daher sollte man an dieser Stelle kein Risiko eingehen und auf keinen Fall vor einer Voruntersuchung verzichten.

Worauf sollte man bei der Anbieterwahl zusätzlich achten?

Genau wie bei Zahnkorrekturen mit klassischen Drahtzahnspangen sollte bei der Behandlung mit transparenten Zahnspangen die Patientensicherheit sowohl in medizinischer als auch in rechtlicher Hinsicht im Fokus stehen.

Angesichts dessen raten die Verbraucherzentralen und die Bundeszahnärztekammer, sich speziell im Hinblick auf private Anbieter sorgfältig mit deren Gewährleistung und den dafür ergriffenen Maßnahmen zu befassen.

Darunter fallen unter anderem die Klärung der Fragen,

◉ welcher ganz konkrete Zahnarzt für die Behandlung zuständig sein wird,

◉ in welcher Praxis vor Ort (also auch in Hamburg) sich ein Ansprechpartner befindet, der den Behandlungsfortschritt nach Absprache jederzeit persönlich begutachten und bei Bedarf Korrekturmaßnahmen einleiten und deren Umsetzung überprüfen kann

◉ sowie der Frage, wie es mit der Haftung bei Behandlungsfehlern im Zweifelsfall aussieht.

Shots Magazin / © Fotos: Roquillo, de.depositphotos.com

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Rubriken: Beauty