Viele Eltern und Großeltern wünschen sich, dass ihre Kinder und Enkelkinder bereits von Geburt an finanziell für die Zukunft abgesichert sind.


Selbst in Zeiten der Niedrigzinspolitik ist das durchaus möglich. Zu den zahlreichen Möglichkeiten gehören Kinderkonten, Sparpläne, Ausbildungsversicherungen und vor allem Wertpapieranlagen.

Alle diese Varianten sorgen dafür, für das Kind langfristig Geld zu sparen. Natürlich möchte auch jeder Anleger, dass die Anlage hohe Renditen erwirtschaftet.

Für den kurzfristigen Anlagehorizont bieten sich Tagesgeldkonten an. Festgeldkonten sind für Anleger interessant, die sich für Einmalanlagen entschieden haben.

Geht es jedoch um den langfristigen Vermögensaufbau für den Nachwuchs, so sind ETFs in Verbindung mit einem Wertpapierdepot die optimale Lösung. Bei ETF Nachrichten findet man alles über den Handel mit ETFs.

Kinder finanziell absichern

Das Statistische Bundesamt hat errechnet, dass ein Kind bis zum 18. Lebensjahr insgesamt 130.000 Euro kostet. Das beginnt mit den Windeln und dem Babybrei und zieht sich weiter über die Schulzeit, das erste Handy, bis hin zum Führerschein.

Um die Zukunft des Kindes und die Ausbildung und das Studium zu sichern, ist es daher sehr empfehlenswert, so früh wie möglich über eine finanzielle Absicherung des Kindes nachzudenken.

Unterschiedliche Möglichkeiten der finanziellen Absicherung

Während früher das Einrichten eines Sparkontos für das Kind eine ganz übliche Methode war, um die Kinder für das Alter und ihr Leben gut abzusichern, hat sich das heute deutlich verändert.

Aufgrund der Niedrigzinspolitik erwirtschaftet man hier so gut wie keine Zinsen, schlimmer noch, wegen der Inflation wird das Geld auf dem Sparkonto sogar immer weniger.

Lohnenswert sind daher eher Sparpläne oder Wertpapieranlagen. Eine gute Ergänzung hierzu können Fest- oder Tagesgeldkonten sein. Einige Banken und Sparkassen bieten Kinderkonten oder sogenannte Junior Depots an. Diese sollen besonders günstige Konditionen für den Nachwuchs bieten.

Sinnvoller Vermögensaufbau für Kinder

Weder Ausbildungsversicherungen noch Bausparverträge bieten die Flexibilität noch die gewünschte Transparenz. Anders verhält es sich hingegen mit ETF-Sparplänen. Sie zählen zu den aussichtsreichen Kapitalanlagen. Ganz egal, um welche Art der Vermögensanlage es sich handelt, es ist immer empfehlenswert, dass die Geldanlage auf den Namen des Kindes abgeschlossen wird.

Damit zählt das Konto zu den Kinderkonten, oder falls es sich um ein Depot handelt, dann wäre es ein Junior Depot. Wird die Kapitalanlage auf den Namen des Kindes abgeschlossen, so ergeben sich hieraus steuerliche Vorteile.

Die Kapitalerträge können sich so innerhalb der Familie optimal auf einzelne verteilen. In der Regel ist es möglich, dass jedes Kind und jeder Erwachsene einen Sparerpauschbetrag von 801 Euro im Jahr geltend machen kann. Das würde rechnerisch bei einer vierköpfigen Familie einen Sparerpauschbetrag von insgesamt 3.204 Euro im Jahr bedeuten.

Zudem darf man sich über einen weiteren Vorteil freuen, wenn man die Kapitalanlage auf den Namen des Kindes abschließt. Die hier erwirtschafteten Erträge der Sparkonten oder des Kinderdepots bleiben zudem bis zur Höhe des steuerlichen Grundfreibetrages (9.168 Euro) und der Sonderausgabenpauschale (36 Euro) steuerfrei.

Altersvorsorge: Eine Geldanlage von Geburt an
Altersvorsorge: Eine Geldanlage von Geburt an

So ergab sich im Jahr 2020 eine steuerfreie Einkommensgrenze bei Kindern von 10.245 Euro. Die Folge ist also: Wenn das Kind der Inhaber des Wertpapierdepots ist, bleiben alle Kapitalerträge aus dem Vermögensaufbau bis zur Höhe der steuerfreien Einkommensgrenze erhalten.

Auch der Kindergeldanspruch bleibt davon vollkommen unbeeinflusst. Erst wenn das Kind mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeitet und damit eigene Einkünfte erwirtschaftet werden, erlischt der Anspruch auf Kindergeld.

Die steuerfreie Einkommensgrenze kann man mit einer sogenannten NV-Bescheinigung vom Finanzamt sicherstellen. Das erspart zum einen den jährlichen Aufwand eines Freistellungsauftrages und es fallen auch keine Extrakosten für den Steuerberater an.

Die NV-Bescheinigung

Dank einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) sind sowohl Geringverdiener als auch minderjährige Kinder mit eigenen Erträgen aus Kapitalvermögen von der Abgeltungssteuer befreit. Das gilt zudem auch über den Sparerpauschbetrag hinaus.

Beim zuständigen Finanzamt kann die NV-Bescheinigung beantragt werden. Dieser Antrag heißt: „Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung“. Wobei es aber für minderjährige Kinder mit eigenen Erträgen aus Kapitalvermögen einen gesonderten Antragsvordruck gibt. Dieser muss natürlich von den Eltern ausgefüllt werden.

Wichtig ist, dass die NV-Bescheinigung aber vor dem Fälligkeitstermin der Kapitalerträge beim Finanzamt beantragt werden sollte. Hinterlegt wird der ausgefüllte Antrag dann bei der jeweiligen Bank.

ETF Sparen für Kinder

ETFs bilden für den langfristigen Vermögensaufbau die perfekte Grundlage, weil sie sowohl sehr günstig als auch sehr flexibel und vor allem transparent sind. Es gibt in Verbindung mit einem Sparplan fast keine chancenreichere Kapitalanlage, sofern sich diese über einen Anlagehorizont von zehn und mehr Jahren erstreckt.

Wer sich nicht selber mit der Auswahl des ETFs beschäftigen möchte, für den könnte OSKAR recht interessant sein. Hierbei handelt es sich um ein Anlageprodukt, das ausschließlich für Kinder zum Börseninvestment entwickelt wurde.

Hier ist es möglich, bereits ab einem Betrag von 25 Euro monatlich Geld anzulegen. Anders als bei einer Festgeldanlage kann man hier jederzeit flexibel auf das Geld zugreifen, falls das einmal notwendig werden sollte.

Vermögensaufbau ohne Risiko

Wer kein Risiko eingehen möchte, der kann sich aber auch für ein Festgeldkonto entscheiden. Hier wird regelmäßig ein bestimmter Geldbetrag für die Zukunft des Kindes angespart. Es ist keine Mindesteinlage notwendig. Darüber hinaus ist es auch möglich, kleinere Geldgeschenke zusätzlich anzulegen.

Bei den Tagesgeldkonten sind die Anlagemöglichkeiten leider nicht besonders breit gestreut, denn viele Banken bieten keine Tagesgeldkonten für Minderjährige an. Hinzu kommt, dass die Zinssätze für „Mäuse-Tagesgeldkonten“ häufig nur für sehr geringe Anlagebeträge attraktive Zinsen bieten. Grundsätzlich gilt zudem, dass Tagesgeldkonten eher für den kurzfristigen Anlagehorizont geeignet sind.

Eine mögliche Variante bietet hier die Umschichtung in regelmäßigen Abständen, beispielsweise im zwei Jahresrhythmus vom Tagesgeld- auf das Festgeldkonto, denn hier gibt es deutlich höhere Zinssätze. Hier muss man sich aber darüber im Klaren sein, dass das Geld über die gesamte Laufzeit nicht verfügbar ist.

Der Banksparplan

Der Banksparplan bietet eine weitere Möglichkeit, das Kind für die Zukunft abzusichern. Hier ist es möglich, einen Banksparplan entweder über einen festgelegten Zeitraum abzuschließen oder über einen unbestimmten Zeitraum laufen zu lassen.

Bei einem Banksparplan handelt es sich um eine sehr risikoarme Einlage. Selbst wenn die Bank Pleite gehen würde, dann wären Einlagen bis zu einem Betrag von 100.000 Euro gesetzlich geschützt.

Allerdings sollte ein Banksparplan trotz langfristigem Anlagehorizont flexibel sein. Darüber hinaus sollte er einen vorzeitigen Ausstieg ermöglichen und auch die Anpassung der monatlichen Rate sollte hier problemlos möglich sein.

Shots Magazin / © Fotos: Andre Taissin, Unsplash 

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Rubriken: Accessoires